Denkmalgeschützte Besonderheiten machen unsere Heimat einmalig
Denkmalgeschützte Besonderheiten machen unsere Heimat einmalig
Die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Röttger berichtete bei der heutigen Landtagsdebatte über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart sei zusammen mit der obersten Denkmalschutzbehörde und unter Einbeziehung des Denkmalrates ein externer Gutachter beauftragt worden, eine Evaluation des Denkmalschutzgesetzes vorzunehmen.
Der Denkmalschutz sei in Schleswig-Holstein schon immer wichtig und besonders vielschichtig gewesen. Man wisse auch, dass Denkmalschutz viel Geld koste. Daher freue man sich, dass es auch in dieser Legislatur mit dem erneut aufgelegten Investitionsprogramm für das kulturelle Erbe gelungen sei, erhebliche Bundesmittel einzuwerben, um das Machbare zu ermöglichen. Jamaika schätze es sehr, dass so viele private Investoren oder Stiftungen in hoher Verantwortung und mit erheblichen finanziellen Mitteln zum Erhalt der Denkmäler beitrügen.
„Das Denkmalschutzgesetz wurde 2015 neu gefasst und arbeitet seitdem mit dem deklaratorischen Prinzip. Eine Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal gibt es nicht mehr. Mit der Evaluation ist klar geworden, dass wir am deklaratorischen Prinzip festhalten. Allerdings hat sich auch gezeigt, dass es bei den Mitgestaltungs- und bei den Einspruchsmöglichkeiten der Eigentümer durch klare und landeseinheitliche Standards noch Verbesserungen geben kann. Hinzu kommt, dass aktuell leider nicht alle vorhandenen Personalstellen für den Denkmalschutz besetzt werden konnten.
Damit Eigentümer im ganzen Land ihre Denkmäler erhalten können, brauchen diese Planungssicherheit. Das setzt eine effiziente und verhältnismäßige Gesetzesanwendung und ein offenes, transparentes Miteinander aller Zuständigkeiten voraus. Es kann nicht sein, dass manch ein Eigentümer erst bei einer Bauantragstellung erfährt, dass sein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt worden ist“, so die Abgeordnete.
Denkmäler seien von früheren Generationen bewohnt, bewirtschaftet und genutzt worden. Um auch den nächsten Generationen unsere Denkmäler als lebendige Zeugnisse unserer Kulturgeschichte erhalten zu können, wollten sie, dass Denkmäler auch in der Zukunft nutzbar blieben. Nur so würden diese instandgesetzt und vor dem Verfall bewahrt.
Es könne nicht sein, dass überhöhte Anforderungen, die sich aus Brandschutz oder energischer Sanierung erben, dazu führten, dass der Denkmalerhalt weder machbar noch bezahlbar sei.
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, denen wir uns gegenüber dem Klimaschutz und dem Naturschutz stellen und dafür Millionenbeträge bereitstellen, brauchen wir auch für den Denkmalschutz eine Betrachtung auf Augenhöhe. Das gilt auch für denkmalgeschützte Schulbauten. Wenn wir wollen, dass diese Orte weiterhin lebendige Lernorte für Kinder bleiben können, müssen sie die Anforderungen an unsere Zeit erfüllen. Deswegen sollen sich Erneuerungsmaßnahmen und Denkmalschutz gut und synergetisch verbinden lassen“, so Röttger.
Insgesamt habe die Evaluation gezeigt, dass Schleswig-Holstein über eines der modernsten Denkmalschutzgesetze verfüge und daran festhalten werde. Erfolgreicher Denkmalschutz hinge aber nicht allein am Gesetz, sondern an dessen Umsetzung. Komplexes Fachwissen und praktikable Lösungen würden von den zuständigen Behörden abverlangt. Personalmangel in den Denkmalschutzbehörden und steigende Bauerhaltungskosten seien die Realität und damit die wesentlichen Herausforderungen für die Zukunft.