Den Verfassungsschutz und unsere Demokratie stärken

Das jetzige Verfassungsschutzgesetz des Landes stammt im Kern aus den 1990er Jahren. Die vergangene Woche war gezeichnet von Anlässen, die erneut gezeigt haben, warum eine Modernisierung des Verfassungsschutzgesetzes dringend notwendig ist. Der Terrorangriff der Hamas auf Israel jährte sich zum dritten Mal, in Sachsen-Anhalt wurden Vertreter einer Partei zum Landtagspräsidenten und Vizepräsidenten gewählt, die als gesichert rechtsextrem gilt und in Berlin wurde über eine linksgeführte Landesregierung beraten, mit einer Partei an der Spitze, die Judenhass in den eigenen Reihen und Kontakte ins Clan-Milieu duldet und eine Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert.

Diese sehr unterschiedlichen Ereignisse wolle sie nicht gleichsetzen, betonte die parlamentarische Geschäftsführerin Birte Glißmann. Es gehe aber bei allen um die Frage: „Wie wollen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vor Angriffen, von rechts, links oder religiös motiviert, schützen – und gleichzeitig sicherstellen, dass diejenigen, denen wir zum Schutz unserer freiheitlichen Demokratie wichtige Befugnisse geben, selbst fest auf dem Boden unseres Rechtsstaates stehen?“

Mit diesen Herausforderungen setzte sich der Landtag in dieser Woche im Zuge der zweiten Lesung des Verfassungsschutzgesetzes auseinander. Glißmann zeigte sich überzeugt, dass man mit dem Gesetzentwurf allen aktuellen Anforderungen Rechnung trage.

Radikalisierung finde heute nicht mehr nur in der analogen Welt statt, sondern auch auf Online-Plattformen, in Messengern und mit verschlüsselter Kommunikation. Deshalb schaffe man mit dem vorliegenden Gesetz die Rechtsgrundlagen für den Verfassungsschutz, um künftig auch diese Tätigkeiten besser aufklären zu können.

Das bedeute auch mehr Verantwortung für den Verfassungsschutz.

„Wo Menschen Zugang zu hochsensiblen Informationen haben, braucht der demokratische Rechtsstaat Kontrolle. Deswegen erweitern wir nicht nur die Befugnisse unseres Verfassungsschutzes, sondern stärken gleichzeitig die parlamentarische und die gerichtliche Kontrolle. Das ist kein Widerspruch, sondern vielmehr Kern der wehrhaften Demokratie“, so die Abgeordnete.

Ein weiterer zentraler Bestandteil des neuen Entwurfs sei die Abkehr von der sogenannten Aggressionsklausel. Radikalisierung beginne oft nicht mit Gewalt, sondern in zunächst harmloseren Verhaltensweisen, beispielsweise im Internet. Dies geschehe auch häufig unabhängig von Gruppierungen. Künftig sollen daher auch Einzelpersonen beobachtet werden können, die sich ohne erkennbare Zugehörigkeit zu einer Gruppe radikalisieren – insbesondere im Bereich des Islamismus und der Delegitimierung des Staates sei dies oft der Fall.

Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt auf der zunehmenden Anwerbung von Jugendlichen durch extremistische Gruppen. Kinder und Jugendliche würden online sowie im persönlichen Umfeld zunehmend manipuliert und ideologisch beeinflusst. Die Altersgrenze für die regelhafte Beobachtung Minderjähriger werde daher von 16 auf 14 Jahre gesenkt und in besonders begründeten Ausnahmefällen sogar die Möglichkeit geschaffen, Daten von Kindern speichern zu können.

Glißmann sei dankbar, dass das Gesetz nun nicht nur mit den Stimmen der Regierungskoalition, sondern auch mit denen von SPD und FDP beschlossen worden sei.

„Denn wenn es darum geht, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung vor Angriffen zu schützen ist die breite Zustimmung bei allen inhaltlichen Unterschieden heute ein wichtiges Zeichen einer starken demokratischen Mitte. Wir stärken heute nicht nur unseren Verfassungsschutz. Wir stärken die Fähigkeit unserer Demokratie, sich selbst zu schützen!“

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