Den Entlastungsbeitrag an Bedürftige auszuzahlen, sichert, dass er zweckgebunden genutzt wird
Den Entlastungsbeitrag an Bedürftige auszuzahlen, sichert, dass er zweckgebunden genutzt wird
Viele Pflegebedürftige leben in ihrer eigenen Wohnung oder im eigenen Haus und das möchten sie auch weiterhin, solange wie es irgendwie geht. Häufig haben sie mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen, welche zu einen anerkannten Pflegegrad führen. Daher sind sie auf zusätzliche Hilfe angewiesen, auf welche sie auch einen Anspruch haben.
Durch den Entlastungsbetrag bekommen, pflegebedürftige Versicherte monatlich 125 Euro von den Pflegekassen. Dieser soll helfen, dass Pflegebedürftige mit Einschränkungen und Beeinträchtigung es schaffen, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Doch er soll auch helfen, pflegende Angehörige zu entlasten. Voraussetzung für diese Leistung ist, die zweckgebundene Verwendung und die Ausführung einer geschulten und anerkannten Person. Doch die Voraussetzungen als geeignete Hilfskraft anerkannt zu werden, sind aktuell einfach zu hoch, was insbesondere an den hohen Schulungsanforderungen liegt. Zudem muss der oder die Unterstützungsbedürftige die Bezahlung verauslagen und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Die Regelung zur Auszahlung des Entlastungsbetrags variieren in den einzelnen Bundesländern sehr. In Schleswig-Holstein ist es bislang etwas komplex, das Geld zu erhalten. Um anerkannt zu werden, muss bislang ein Nachweis über eine 20-stündige Fortbildung im Umgang mit Pflegebedürftigen den Behörden gegenüber nachgewiesen werden. „Das empfinden wir als etwas zu aufwendig und deswegen hat das Kabinett in dieser Woche entschieden, dass eine 8-stündige Schulungszeit ausreichend ist“, erklärte Katja Rathje-Hoffmann in ihrer Rede. Dies soll die Anerkennung vereinfachen und dafür sorgen, dass die Hilfeleistung nun einfacher in Anspruch genommen werden kann.
Der Antrag der SSW besagt, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass der Entlastungsbetrag für alle Pflegebedürftigen direkt und pauschal an diese ausgezahlt werden soll. „Das bedeutet aus unserer Sicht, dass alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad automatisch 125 Euro monatlich erhalten sollen“, erläutert Rathje-Hoffmann. „Das widerspricht den bisherigen Unterstützungszielen. Die Verankerung des als separaten Betrag ausgewiesenen Entlastungsbetrag beabsichtigt vorrangig nicht die finanzielle Entlastung des Pflegehaushaltes, sondern soll vielmehr einen Anreiz setzen, damit sich Angehörige und andere Pflegepersonen tatsächlich entlasten – eine de facto Erhöhung des Pflegegeldes würde dieses Ziel mit großer Wahrscheinlichkeit unterlaufen. Das halten wir für falsch“, führt die Abgeordnete fort. Es sei wichtig, dass es bei den Beantragungen bleibt, aber möglichst ohne unbürokratische und unnötige Hemmnisse. Um anerkannt zu werden würde lediglich eine 8-stündige Unterweisung mit einem Erste-Hilfe-Kurs im Umgang mit Pflegebedürftigen zu absolvieren sein. „Eine pauschale Auszahlung würde zudem unserer Meinung nach zusätzliche Anreize zu einer nicht regulären Versteuerung führen“, befürchtet Rathje-Hoffmann. Das Thema solle nun weiter im Ausschuss diskutiert werden.