Das Land stärkt die Schwimmsportstätten mit 25 Millionen Euro

In der vergangenen Woche beschloss die Landesregierung 25 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für die Förderung von Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein zu verwenden.

Der sportpolitische Sprecher Martin Balasus zeigte sich erfreut:

„Wir begrüßen das ganz ausdrücklich, weil im Flächenland Schleswig-Holstein dringend zusätzliche Wasserflächen benötigt werden, die für die Schwimmausbildung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, geeignet sind. Wir wollen damit auch die Kommunen unterstützen, deren eigene Haushaltsmittel für einen Neu- oder Ersatzbau bisher nicht auskömmlich sind.“

Im Land würden Lehrschwimmbecken und auch niedrigschwellige Sportbecken mit 6 x 25 Meter-Bahnen benötigt. Damit könne man es gemeinsam mit den Kommunen ermöglichen, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden, sicher und angstfrei das Schwimmen zu erlernen.

Des Weiteren stärke man mit einer verbesserten Infrastruktur auch die Schwimmvereine und die Vereine der Rettungsorganisationen von DLRG und DRK im Bereich Schwimmsport und Rettungsschwimmen.

Neben dem Sondervermögen stellt auch die Bundes-Sportmilliarde eine weitere Fördermöglichkeit dar. So ist sichergestellt, dass in den nächsten Jahren mehrere Millionen Euro zusätzlicher Mittel in die Modernisierung und den Bau von Schwimmsport- aber auch Sportstätten fließen können.

Kommunen in Schleswig-Holstein können sich von nun an bis zum 30. April 2026 mit planungsreifen Projekten über das Serviceportal des Landes auf eine Förderung aus der Schwimmsportstättenförderung bewerben. Weitere Informationen zur Beantragung einer Förderung finden Sie auf der Seite des schleswig-holsteinischen Innenministeriums:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/sport/_documents/fh_schwimmsport_landesprogramm?nn=6b94bbe7-220f-41c2-9bec-bad6898d326d .

Pressemitteilungen filtern