CDU und Grüne bringen Gesetzentwurf für elektronische Aufenthaltsüberwachung auf den Weg

Der Schwerpunkt der heutigen Landtagsberatungen lag auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt und auf dem besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben hierzu einen eigenen Gesetzentwurf zum besseren Schutz und zum Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde heute in erster Lesung im Landtag beraten.

Laut BKA-Lagebild hat die Gewalt gegen Frauen in 2023 noch einmal zugenommen. Es gab im vergangenen Jahr 360 vollendete Tötungsdelikte, davon waren 247 Fälle, also fast 70 Prozent, häusliche Gewalt. In Schleswig-Holstein gab es 2023 14 vollendete Tötungsdelikte im Phänomenbereich häusliche Gewalt.

„In den allermeisten Fällen handelt es sich nicht um Einzeltaten, oft hat es eine Gewaltspirale gegeben. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir weitere wichtige Schritte im Kampf gegen Gewalt an Frauen gehen und Schutzlücken schließen“, so die Parlamentarische Geschäftsführerin und polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann, die in beiden Landtagsdebatten zu dem Thema sprach.

Konkret sieht der Gesetzentwurf der Fraktionen vor, mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) Wohungsverweisungen, Betretungsverbote sowie Kontakt- und Näherungsverbote besser überwachen und durchsetzen zu können. Bisher ist die Anordnung der so genannten elektronischen Fußfessel nur zur Abwehr eines Terrorverdachts möglich. Nun soll die Anwendung auf Fälle häuslicher Gewalt und bei Nachstellung unter engen Voraussetzungen ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll die Datenübermittlung an Beratungsstellen für einen besseren Opferschutz und die Aufnahme von Täterprävention ausgeweitet werden. So sollen auch gezielte Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder der gefährdeten Personen gestärkt werden.

Darüber hinaus wird Schleswig-Holstein mit dem Gesetz als erstes Bundesland die rechtliche Grundlage für das sogenannte spanische Modell schaffen. Bei dem spanischen Modell trägt auch die gefährdete Person ein elektronisches Gerät mit sich. Das ermöglicht, dass sich der Schutzradius mit der gefährdeten Person bewegt und diese nicht in ihrer eigenen Freiheit eingeschränkt wird.

„Wir wollen Kontakt- und Näherungsverbote auch für Orte ausweiten, an denen sich nahestehende Personen, insbesondere die Kinder der gefährdeten Person regelmäßig aufhalten. Damit wollen wir den Schutzbereich ausweiten und erreichen, dass zu den gefährdeten Personen nicht über ihre Kinder oder an Kindergärten Kontakt aufgenommen werden kann“, so Glißmann in der Debatte weiter.

In der anschließenden Debatte zur geschlechterspezifischen Gewalt stellte Glißmann noch einmal klar: „Grundstein für den Einsatz gegen Gewalt an Frauen ist, dass wir geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur als individuelles Leid oder kulturspezifisches Phänomen betrachten, sondern als gesamtgesellschaftliches Problem. Das macht die Aufgabe noch einmal größer.“

Entscheidend sei daher, als ersten Schritt auf Prävention zu setzen und Gewalt vorzubeugen. „Denn wie wir wissen ist für Kinder- und Jugendgewalt oft ein Männlichkeitsbild von Dominanz, Härte und Gewalttätigkeit geprägt“, so Glißmann in der Debatte.

Für den Schutz vor häuslicher Gewalt ist das Hochrisikomanagement von zentraler Bedeutung. Mit der verbindlichen Einführung des Hochrisikomanagements Anfang 2024 haben in jeder Polizeidirektion Hochrisikoverantwortliche sowie spezialisierte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit festen Zuständigkeiten für Fälle häuslicher Gewalt die Arbeit aufgenommen.

Neben Prävention und Schutz bräuchten Betroffene eine Perspektive. Frauen, die Gewalt erfahren hätten, bräuchten Zugang zu sicherem Wohnraum und langfristiger Unterstützung, um ein neues, vor allem gewaltfreies Leben aufzubauen. Das schafft das Land unter anderem mit dem Programm Frauen_Wohnen.

„Dieses Ziel muss sich durch Prävention, Schutz und Perspektive ziehen – und durch alle politischen Ebenen. Deswegen ist es vollkommen egal, wie die nächste Bundesregierung bzw. Koalition aussieht, ein Gewalthilfegesetz muss es in der nächsten Legislaturperiode geben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Prävention, Schutz und Perspektiven keine abstrakten Begriffe bleiben, sondern noch konkreter gelebt werden als bisher“, so Glißmann abschließend.

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