Bürokratierückbau in den kommunalen Verwaltungen

Im Rahmen der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs zum Bürokratieabbau hat der kommunalpolitische Sprecher Thomas Jepsen diese Woche im Landtag die Bedeutung einer schlankeren Verwaltung für die Kommunen betont. Wie er in seiner Rede ausführte, handele es sich bei dem vorgelegten Gesetz um ein erstes Paket, das eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Entlastung der kommunalen Verwaltung enthalte. Diese seien unter Federführung des Innenministeriums in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden.

Ziel des Gesetzes sei es, Verfahren zu beschleunigen, Handlungsfreiheit zu erhöhen und Ressourcen für die eigentlich wichtigen Aufgaben in den Kommunen freizusetzen. „Entbürokratisierung in der Verwaltung ist eine Daueraufgabe“, so Jepsen.

Zu den geplanten Änderungen zählen daher beispielsweise:

  • Eine Vereinfachung des Zitiergebots in Satzungen,
  • die Entbürokratisierung amtlicher Bekanntmachungen,
  • der Wegfall doppelter Meldungen bei Sozialhilfeausgaben,
  • dass Gleichstellungsberichte nur noch alle 5 Jahre erstellt werden müssen
  • sowie eine Verlängerung der Frist für die Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse auf sechs Monate.

Besonders betonte Jepsen die geplante Abschaffung der Pflicht zur Erstellung kommunaler Minderheitenberichte. Diese Maßnahme sei im Einvernehmen mit den Kommunen beschlossen worden. Der Schutz und die Förderung der Minderheiten blieben „uneingeschränkt zu 100 % bestehen“. Laut Jepsen habe sich aus den bisherigen Berichten in den Kreisen jedoch „keine besonderen Erkenntnisse oder Folgen“ ergeben. Zudem sei die Berichtspflicht in vielen Gemeinden ohnehin nicht umgesetzt worden – auch dort nicht, wo eine starke Minderheitenpräsenz bestehe. „Selbst von den örtlichen SSW-Fraktionen wurde nicht danach gefragt“, stellte er daher fest.

Gleichzeitig machte Jepsen deutlich, dass es sich bei den Maßnahmen ausschließlich um verwaltungsinterne Entlastungen handele. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betriebe im Land würden davon zunächst nur mittelbar profitieren. „Der Bürokratierückbau, der unmittelbar auf Menschen und Betriebe wirkt, ist eine Mammutaufgabe, die es unabhängig von diesem Gesetzesentwurf weiter anzupacken gilt“, erklärte Jepsen.

Bürokratieabbau gelinge oftmals in vielen kleinen Schritten, so Jepsen: „Auch wenn sich die Maßnahmen im Einzelnen vielleicht unspektakulär anhören, so ist das zusammen doch ein erheblicher Aufwand, der den Kommunen damit künftig erspart bleibt“, stellt der Abgeordnete abschließend fest.

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