Bürgerenergieprojekte über das Haushaltsjahr hinaus sichern
Bürgerenergieprojekte über das Haushaltsjahr hinaus sichern
„Das Instrument des Sondervermögens hat sich in Schleswig-Holstein seit nunmehr über 10 Jahre bewährt“, begann Tobias Koch, Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, in seiner heutigen Rede zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung von Bürgerenergieprojekten.
Koch führte dabei aus, dass sich das Mittel der Sondervermögen aufgrund des Loslösens vom jährlichen Landeshaushalt und der damit entstehenden Planungssicherheit über mehrere Jahre hinweg für Investitionsvorhaben auszeichne.
„Das Sondervermögen Bürgerenergie.SH folgt dem gleichen Prinzip: Die mit dem Landeshaushalt bereitgestellten Fördermittel für Projekte einzelner Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung sowie CO2-freien Mobilität werden damit über das laufende Haushaltsjahr hinaus gesichert,“ stellte Koch in Hinblick auf den Gesetzesentwurf der Landesregierung klar.
Mit der Änderung des Sondervermögens werde nun der Verwendungszweck erweitert. Denn somit könnten in Zukunft dann nicht mehr nur Projekte von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch kommunale Wärmenetze, Wasserstoffprojekte und Maßnahmen zur Dekarbonisierung gefördert werden. Zusätzlich werde, mit dem Entlastungspaket und dem Ukraine-Notkredit vereinbart wurde, das Sondervermögen um 180 Millionen Euro erhöht. Dies zeige deshalb auch auf, dass das Entlastungspaket nicht nur kurzfristige Hilfe in der Energiekrise leisten solle, da Fördermittel bis Ende 2026 zur Verfügung stehen. Bis dahin nicht abgerufene Gelder werden ansonsten zur Tilgung des Ukraine-Notkredites genutzt.
„So werden wir gestärkt aus der Krise hervorgehen, weil die geförderten Maßnahmen dazu beitragen, unsere Unabhängigkeit in der Energieversorgung zu erhöhen“, betonte der Fraktionsvorsitzende abschließend und warb um Zustimmung für den Gesetzentwurf, wenn dieser dem Plenum in der zweiten Lesung vorliege.