Besserer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Seit vielen Jahrzehnten sind die gesundheitlichen Risiken des Rauchens bekannt. Trotzdem kann man bei einem Blick in die Vergangenheit feststellen, dass über viele Jahre nur sehr zögerlich versucht wurde, das Rauchen einzudämmen. Die Regierungskoalition griff einer solchen Zögerlichkeit in Bezug auf die Eindämmung von Vaporizern und E-Zigaretten nun vor, indem sie in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in den Landtag einbrachte.

„Wir diskutieren hier und heute eine Ausweitung des Rauchverbots auf E-Zigaretten und Vapes. Denn wir müssen davon ausgehen, dass der Dampf von elektronischen Zigaretten und Vaporizern als potenziell gesundheitsschädlich zu bewerten ist“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand.

Sie stellte fest, dass E-Zigaretten unter Expertinnen und Experten als „Einstiegsdroge“ gelten. Ihr Konsum erhöhe die Wahrscheinlichkeit, später auch Tabak zu konsumieren um etwa das Dreifache, so das Krebsforschungszentrum des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität Düsseldorf.

Expertinnen und Experten und auch das „Aktionsbündnis Nichtrauchen“ fordern verschiedene Maßnahmen, mit denen sehr schnell sehr viel gegen den Konsum von E-Zigaretten getan werden soll.

Dazu gehören das Verbot der vielen Aromastoffe in Vapes, von denen noch nicht hinreichend bekannt ist, welche gesundheitlichen Auswirkungen diese haben, eine deutliche Preiserhöhung für alle Rauchprodukte und einheitliche Verpackungen, die möglichst nüchtern und unscheinbar daherkommen, um keine Lust auf den Verkauf zu machen.

Auch die WHO habe sich in der vergangenen Woche mit einem Verbot von Aromastoffen in E-Zigaretten beschäftigt.

„Die WHO wirft der Branche vor, dass sie besonders Kinder ködern wollen – und zwar mit Geschmacksrichtungen wie Gummibärchen oder Zuckerwatte. Und genau das gilt es zu unterbinden. Auch vor diesem Hintergrund ist die Ausweitung des Rauchverbots von besonderer Wichtigkeit. Denn genau diese junge Bevölkerungsgruppe, aber auch Erwachsene sollten wir vor dieser neuen Art des Nikotinkonsum schützen.

Mit dieser Ergänzung in unserem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung“, so Hildebrand abschließend.

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