Bessere Bedingungen für erfolgreiches Lernen an unseren Schulen!

Schwarz-Grün will mit zwei Gesetzesänderungen bessere Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen schaffen. Im Mittelpunkt stehen dabei eine frühzeitige und verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung sowie klare Regeln für die private Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen. Ziel ist es, Kinder früher zu unterstützen, Ablenkungen im Schulalltag zu reduzieren und Schule als Lernort, sozialen Ort und Schutzraum zu stärken.

Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Balasus, machte im Landtag deutlich, worum es dabei geht: „Mit diesen beiden Gesetzen schaffen wir klare Regeln, frühe Unterstützung und deutlich bessere Bedingungen für erfolgreiches Lernen.“

Mit EVi, dem Entwicklungsfokus Viereinhalb, setzt die Sprachförderung künftig rund eineinhalb Jahre vor der Einschulung an. Bei allen Kindern eines Jahrgangs wird verbindlich festgestellt, ob ihre Sprachentwicklung altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Einbezogen werden ausdrücklich auch die rund zehn Prozent eines Jahrgangs, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.

„Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Wer bei der Einschulung kaum Deutsch spricht, muss gleichzeitig die Sprache lernen und dem Unterricht folgen. Das ist, als sollte man ein Wettrennen laufen und sich dabei erst die Schuhe zubinden“, so Balasus.

Entscheidend sei deshalb nicht allein die Feststellung des Sprachstands, sondern die konkrete Unterstützung. Wird ein erheblicher Förderbedarf erkannt, folgt im Jahr vor der Einschulung eine verbindliche und intensive Sprachförderung in Verantwortung der Grundschule. Diese solle möglichst in der Kita stattfinden, wo die Kinder ohnehin betreut werden. Die pädagogische Einschätzung der Kindertageseinrichtung wird dabei einbezogen.

„Verbindlichkeit ist keine Härte, sondern Fairness. Sprachförderung darf weder vom Zufall noch von der Hartnäckigkeit einzelner Eltern abhängen. Wo Hilfe notwendig ist, muss sie ankommen“, betonte Balasus. EVi schaffe damit mehr Chancengerechtigkeit und helfe, sprachlich bedingte Lernrückstände möglichst schon vor dem Schulbeginn zu vermeiden. Die erste landesweit verbindliche Sprachstandsfeststellung findet im Frühjahr 2028 für die Kinder statt, die 2029 eingeschult werden.

Der zweite Schwerpunkt betrifft die private Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Endgeräten während der Schulzeit. Ab dem 1. August 2027 gilt bis einschließlich Jahrgangsstufe 9 grundsätzlich: keine private Nutzung digitaler Endgeräte im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und beim Lernen an einem anderen Ort.

„Ein Gerät vibriert. Damit geht nicht nur ein Bildschirm an, sondern oft die Aufmerksamkeit einer ganzen Klasse aus.“, erklärte Balasus mit Blick auf seine fast zehnjährige Erfahrung als Lehrer. Smartphones könnten nicht nur vom Lernen ablenken, sondern auch Cybermobbing sowie den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten, Hassbotschaften und Falschinformationen erleichtern.

Die Regelung richtet sich dabei nicht gegen digitale Bildung. Der von der Lehrkraft gesteuerte Einsatz im Unterricht bleibt ebenso möglich wie die Nutzung in Notfällen. Ab Jahrgangsstufe 10 können die Schulen altersgerechte Regelungen treffen. Für die CDU-Fraktion sind Medienkompetenz und klare Nutzungsgrenzen keine Gegensätze, sondern gehören zusammen.

„Nicht konsumieren, kommentieren und zocken, sondern konzentrieren, kommunizieren und die Schule rocken“, brachte Balasus das Ziel der Neuregelung auf den Punkt. Kinder und Jugendliche sollen sich im Unterricht besser konzentrieren und ihre Pausen wieder stärker für Gespräche, Bewegung, Spiel und Erholung nutzen können.

Wo die Entwicklungschancen von Kindern gefährdet sind, braucht es frühe Unterstützung und verbindliche Regeln. „EVi sorgt dafür, dass Kinder ihre Stimme finden. Die Handyregelung sorgt dafür, dass diese Stimme auf dem Schulhof auch gehört wird“, so Balasus.

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