Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen
Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen
„Dieser Gesetzentwurf setzt unseren Antrag aus August letzten Jahres um, dass alle Beamtinnen und Beamte in begründeten Fällen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung haben“, betonte heute Ole-Christopher Plambeck in seiner Rede im Plenum. Dabei lag in erster Lesung ein Gesetzesentwurf zur Änderung der dienstrechtlichen Vorschriften vor, mit welchem besondere Lebenssituationen auch bei den Krankenversicherungen berücksichtigt werden sollen.
Plambeck erklärte: „Mit der Regelung wird ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamten eingeführt. Der Zuschuss soll gezahlt werden, wenn die gesetzliche Versicherung finanziell vorteilhaft ist oder die Beamtin oder der Beamte zum Beispiel auf Grund einer Krankheit von einer privaten Versicherung ausgeschlossen wurde.“
Somit solle individuellen Lebensumständen, wie Krankheiten, spätere Verbeamtung, Verbeamtung auf Zeit oder die familiäre Situation Rechnung getragen werden, stellte Plambeck klar. Dabei habe die neue Regelung besonders in den unteren Besoldungsstufen eine hohe Wirkung, weshalb auch eine Attraktivitätssteigerung gelinge.
Abschließend betonte Plambeck: „Wir bleiben bei dem Grundsatz, dass im öffentlichen Dienst aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben die Beamtinnen und Beamte in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Dafür obliegt dem Dienstherrn auf der anderen Seite eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten. Die Gesundheitsversorgung durch die Beihilfe, ist dabei eine etablierte Ausprägung dieser Fürsorgepflicht innerhalb des Beamtenrechts. Diese Fürsorgepflicht wird nun weiterentwickelt.“