Bachelor of Laws schafft mehr Sicherheit und neue Perspektiven

Wer Rechtswissenschaften studiert, investiert viele Jahre in ein anspruchsvolles Studium. Studierende besuchen Vorlesungen und Übungen, schreiben Hausarbeiten, lösen komplexe Klausuren und absolvieren die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Dennoch konnten sie bislang nach einem endgültigen Nichtbestehen der staatlichen Pflichtfachprüfung ohne akademischen und berufsqualifizierenden Abschluss dastehen. Das soll sich mit der Einführung eines integrierten Bachelor of Laws ändern.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung des Bachelor of Laws, kurz LL.B., beraten. Studierende der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sollen den Abschluss künftig auf Antrag erhalten können, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung, das sogenannte Erste Staatsexamen, erfüllen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich bestanden haben.

Unsere justizpolitische Sprecherin, Marion Schiefer, machte in der Landtagsdebatte deutlich, dass damit eine entscheidende Schwäche des bisherigen Systems behoben wird. „Es ist für mich eine Frage der Fairness. Wir sagen jungen Menschen nicht mehr: Wenn du am Ende dieser sehr anspruchsvollen staatlichen Prüfung scheiterst, war deine gesamte akademische Leistung wertlos.“

Der integrierte Bachelor erkennt die im bisherigen Studienverlauf erbrachten wissenschaftlichen Leistungen an. Er ist dabei nicht nur eine Absicherung für den Fall, dass das Erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden wird. Auch Studierende, deren berufliche Vorstellungen sich während des Studiums verändern, erhalten damit die Möglichkeit, ihre erworbenen Kenntnisse durch einen anerkannten Hochschulabschluss nachzuweisen.

Am bewährten System der juristischen Ausbildung und an den hohen Anforderungen des Staatsexamens ändert sich nichts. Wer Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt sowie Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt werden möchte, benötigt weiterhin das Staatsexamen und die weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.

„Dieser Bachelor ist kein Staatsexamen zweiter Klasse. Und er ist auch kein ‚Jura light‘ und kein Einstieg in den Abschied vom Staatsexamen“, stellte Schiefer klar. „Wir senken nicht die Anforderungen. Wir erkennen erbrachte Leistungen an. Das ist der Kern dieser Reform.“

Mit dem Bachelor of Laws entstehen zugleich neue berufliche Perspektiven außerhalb der reglementierten juristischen Berufe. Absolventinnen und Absolventen können ihre juristischen Kenntnisse beispielsweise in Rechtsabteilungen von Unternehmen, im Personalwesen, im Compliance- oder Vertragsmanagement sowie im öffentlichen Dienst einsetzen. Darüber hinaus eröffnet der Abschluss die Möglichkeit, ein weiterführendes Masterstudium aufzunehmen.

Der LL.B. wird vollständig in das bestehende rechtswissenschaftliche Studium integriert. Die Christian-Albrechts-Universität muss deshalb keinen zusätzlichen Bachelorstudiengang neben dem Staatsexamensstudium aufbauen. Damit werden Doppelstrukturen vermieden und der zusätzliche Verwaltungsaufwand geringgehalten.

Mit der Einführung des integrierten Bachelor of Laws stärkt Schleswig-Holstein zugleich die Attraktivität der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Vergleichbare Abschlüsse wurden bereits in zahlreichen anderen Bundesländern eingeführt und können bei der Wahl des Studienortes eine wichtige Rolle spielen. Schleswig-Holstein schafft damit konkurrenzfähige Bedingungen und eröffnet Studieninteressierten zusätzliche Sicherheit und bessere berufliche Perspektiven.

„Das Staatsexamen bleibt. Die Qualität bleibt. Der Anspruch bleibt. Aber dazu kommen mehr Sicherheit, mehr Anerkennung und mehr berufliche Perspektiven für diejenigen, die in ihrer Ausbildung auch ohne Staatsexamen sehr weit gekommen sind“, so Schiefer zusammenfassend.

 

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