Alkoholverbotszonen erweitern künftig den Instrumentenkasten unserer Kommunen
Das Landeskabinett hat am 27. Januar beschlossen, den Kommunen künftig neue Handlungsspielräume durch die Möglichkeit zur Einrichtung von Alkoholverbotszonen zu eröffnen.
„Nachdem wir bereits die Rechtsgrundlage geschaffen haben, dass Kommunen Waffenverbotszonen einrichten können, erfolgt nun ein weiterer Schritt, der die Handlungsspielräume der Kommunen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum unter bestimmten Voraussetzungen erweitert“, begrüßte die polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann den Beschluss.
Die Kommunen werden künftig überall dort Alkoholverbotszonen einführen können, wo übermäßiger Alkoholkonsum regelmäßig zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straftaten führe. Polizei und Ordnungsdienste seien dazu angehalten, die Einhaltung der Verbote durch eine routinemäßige Bestreifung der Gegenden zu kontrollieren.
Es sei den Kommunen selbst überlassen, solche Zonen einzuführen. Dies ist aber auch an hohe Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen begründet, verhältnismäßig, zeitlich befristet und regelmäßig überprüft werden. So werde sichergestellt, dass nur dort eingegriffen wird, wo es zur Gefahrenabwehr auch tatsächlich erforderlich ist.
Wichtig sei, dass Präventivmaßnahmen durch die Verbotszonen nicht obsolet würden.
„Die Alkoholverbotszonen ersetzen keine präventiven Maßnahmen, die stets Teil eines Gesamtkonzeptes im Umgang mit Alkoholkonsum im öffentlichen Raum sein müssen. Es ist aber richtig und notwendig, den Instrumentenkasten der Kommunen dort zu erweitern, wo sie bisher für ein stärkeres Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und zum Schutz der Allgemeinheit eingeschränkt waren“, so Glißmann abschließend.