Pressearchiv Tobias Koch
Verbesserung der Alimentation kinderreicher Beamter wurde letzte Woche beschlossen
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Freitaghat der Landtagsabgeordnete Tobias Koch heute (01. Dezember) daraufhingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD sich bereits inder vergangenen Woche auf eine Verbesserung der Alimentation vonBeamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern verständigt hatten.„Diese Verbesserung ist Gegenstand der Änderungsanträge zum…
zu TOP 9: Eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer wäre unverantwortlich
Es gilt das gesprochene Wort.Freigabe Redebeginn.Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beantragt die Fraktion von Bündnis90 / Die Grünen eine Steuererhöhung in Form einer Anhebung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer.Dieser Vorschlag knüpft an die letzte Landtagsdebatte zum beitragsfreien Kindergartenjahr an. Schon damals sprach sich die Abgeordnete Heinold dafür aus, dieses mittels einer Erhöhung der…
zu TOP 3: Sicherstellung eines reibungslosen Starts der neuen Schulformen
Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene Wort!Bei der ersten Lesung zur Änderung des Landesbesoldungsgesetztes im Juni dieses Jahres habe ich für die CDU Fraktion deutlich gemacht, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf aus zweierlei Gründen kritisch betrachten:Wir haben dort einen finanzpolitischen Aspekt, der sich aus den erforderlichen Stellenhebungen zur Einrichtung der Koordinatorenstellen…
zu TOP 5: Eine kommunalfreundliche Änderung des Sparkassengesetzes
Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene WortWir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes. Dieser Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Abschlussprüfer-richtlinie. Deren Übernahme in nationales Recht wurde in einer bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppe abgestimmt und das Ergebnis wird vom Sparkassen- und Giroverband…
zu TOP 7A: Weniger Verwaltung – mehr Unterricht
Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene WortDurch das im vergangenen Jahr verabschiedete neue Schulgesetz hat der schleswig-holsteinische Landtag unser Schulsystem grundlegend reformiert.Wir haben uns auf eine Struktur verständigt, die bildungspolitische Notwendigkeiten berücksichtigt, den Elternwillen achtet und den Auswirkungen der demographischen Entwicklung Rechnung trägt.Die Schülerinnen und Schüler…
zu TOP 62: Wir haben weiß Gott kein Erkenntnisproblem
Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene WortPrognosen sind bekanntermaßen nach Mark Twain eine schwierige Sache, vor allem wenn sie die Zukunft betreffen. Mit dem vorgelegten Bericht zur Tragfähigkeit der Finanzen des Landes versuchen wir gleichwohl in die Zukunft zu schauen, nämlich bis zum Jahr 2050. Als einer der jüngsten Abgeordneten dieses Hauses habe ich realistische Chancen, dieses Datum persönlich…
zu TOP 47: Schleswig-Holstein ist der finanzielle Verlierer des Atomausstiegs
Sperrfrist: Redebeginn.Es gilt das gesprochene Wort.Der vorübergehende Stillstand von zwei der drei schleswig-holsteinischen Kernkraftwerken wirft Fragen zu ganz unterschiedlichen Aspekten auf. An erster Stelle steht hier ohne Zweifel die Frage nach der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung. Ganz automatisch ergibt sich auch ein Zusammenhang zu dem Themenkomplex der gesicherten Energieversorgung, des…
zu TOP 16: Bei Kreditverkäufen Transparenz verbessern und negative Auswüchse eindämmen
Sperrfrist: RedebeginnEs gilt das gesprochene WortDer vorliegende Antrag von Bündnis90/Die Grünen geht davon aus, dass eine Bundesratsinitiative der Landesregierung erforderlich ist, um einen besseren Schutz von Kreditnehmern im Falle des Weiterverkaufs ihrer Kredite zu erreichen. Tatsache ist hingegen, dass die durch Kreditverkäufe aufgeworfenen Fragen bereits Eingang in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum…
Nur starke Sparkassen können ihren öffentlichen Auftrag erfüllen
Freigabe: RedebeginnEs gilt das gesprochene Wort.CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein auch zukünftig öffentlich-rechtlich organisiert bleiben. Träger der öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind gem. §1 des schleswig-holsteinischen Sparkassengesetzes Gemeinden, Ämter, Kreise oder Zweckverbände. Die Vertretungen dieser Träger…