In seiner Rede zu den Wirtschaftshilfen dankte der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch zuallererst Wirtschaftsminister Bernd Buchholz für seine engagierte Rede, vor allem auch für seinen Einsatz zugunsten all derjenigen Betriebe, die von den derzeitigen Corona-Maßnahmen schwer getroffen sind.
Im Entwurf der Bundesregierung seien zu Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz bereits detailliert alle Schließungsmaßnahmen aufgelistet gewesen. „Für die von temporärer Schließung betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe gewähren“, hieß es sehr allgemein. Doch Ministerpräsident Daniel Günther konnte Punkt 11 dahingehend präzisieren, dass die außerordentliche Wirtschaftshilfe auch für Selbstständige und für Vereine gelten soll. Außerdem wird die Ausgestaltung der Hilfe festgelegt und auch das Finanzvolumen beziffert.
Koch: „Darüber hinaus hat der Ministerpräsident sogar noch die mündliche Zusage des Bundes mitgebracht, dass auch die mittelbar betroffenen Unternehmen in die Wirtschaftshilfe einbezogen werden. Als Landtag haben wir das mit dem fraktionsübergreifenden Antrag im Oktober einhellig unterstützt. Umso erfreulicher ist es, dass seit diesem Wochenende auch tatsächlich eine Regelung für die mittelbar betroffene Unternehmen vorliegt.“
Das sei richtig großer Verhandlungserfolg der Landesregierung!
Rückblick: Wie hat sich der Bund Schritt für Schritt auf dieses Endergebnis zubewegt?
Die Finanzhilfe ist nicht mehr auf 10 Mill. Euro gedeckelt. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen alle Hotels –ganz wichtig für Schleswig-Holstein als Tourismusland.
Gelungen auch die Regelung für die Restaurants, deren Außerhausverkäufe von der Umsatzanrechnung ausgenommen sind.
Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe November ist zudem eine erste Abschlagzahlung noch im November angekündigt.
Hinzu kam dann zunächst eine Regelung für mittelbar betroffene Unternehmen, die mehr als 80% ihres Umsatzes mit geschlossenen Einrichtungen erwirtschaften.
Diese werden bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe November mit den geschlossenen Unternehmen gleichgestellt und erhalten somit eine Hilfsleistung von 75% des üblichen Novemberumsatzes.
Das Problem jedoch: Unternehmen, die diesen Wert nur geringfügig unterschreiten würden, wären allerdings komplett aus der Novemberhilfe herausgefallen. Ebenso wären die vielen Betriebe außen vor geblieben, die ihre Umsätze nicht mit geschlossenen Unternehmen tätigen, aber dennoch hohe Umsatzverluste zu verzeichnen haben: Einzelhandel in Tourismusorten, Busreiseveranstalter, die Veranstaltungsbranche oder auch Lieferanten von Hotels und Gaststätten, die nicht direkt, sondern an einen Großhändler liefern.
Für all diese Unternehmen werde jetzt mit der Überbrückungshilfe III eine Lösung geschaffen.
Im Rahmen dieser Überbrückungshilfe sei ein Umsatzminus von 50 Prozent im November für eine Hilfsleistung ausreichend, und zwar unabhängig davon, ob dieses Minus auf geschlossene Betriebe zurückgehe oder nicht.
Anders als bisher werde die Zahlung der Überbrückungshilfe nicht auf 50.000,- Euro pro Monat gedeckelt, sondern in diesem Fall auf bis zu 200.000,- Euro pro Monat erhöht.
„Die allermeisten Fälle dürften damit abgedeckt sein“ so Koch abschließend.