Heike Franzen zum Pflegegesetzbuch: Ein großer Schritt für die Betroffenen

Sozialpolitik

Nr. 208/2009 vom 04. Juni 2009

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heike Franzen, hat den heutigen Beschluss des Sozialausschusses zum Entwurf eines Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes/Pflegegesetzbuch II als einen großen Schritt für Menschen mit Pflegebedarf ebenso wie für Menschen mit Behinderungen bezeichnet:

„Es ist gelungen, sowohl die Bedürfnisse der Menschen als auch die Ansprüche der Träger in einem guten Gleichgewicht in Gesetzesform zu bringen“, erklärte Franzen in Kiel.

Im Vordergrund dieses Gesetzes stünden der Schutz und die Selbstbestimmung der Menschen ebenso wie der Verbraucherschutz.

„Neue Wohnformen sowohl für Pflegebedürftige als auch für Menschen mit Behinderungen werden gefördert. Künftig werden die Angebote des Betreuten Wohnens transparent sein, die Qualitätsüberprüfungen werden den tatsächlichen Bedarfen angepasst, und die Mitwirkungsrechte der Betroffenen werden deutlich gestärkt. Wir schaffen ein modernes Gesetz, in dem viele Anregungen aus den Anhörungen aufgenommen wurden. Alle unsere Forderungen wurden umgesetzt“, erklärte die Sozialexpertin abschließend.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark

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