Heike Franzen: 85% Regelung bei KiTa-Gebühren überprüfen

Sozialpolitik

Nr. 188/09 vom 14. Mai 2009

Die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Heike Franzen, hat heute der Bürgerbeauftragten und ihrem Team für ihre Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger gedankt:

Die Bürgerbeauftragte weist auch in diesem Jahr wieder zu Recht auf Schwierigkeiten hin, die Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit den Verwaltungen haben“, so Franzen.

Der Service für die Bürger bedürfe in der Tat weiter der Verbesserung. Insbesondere die Bescheide und das Verwaltungshandeln müssten für den Bürger transparenter und damit auch besser nachvollziehbar werden.

Der Forderung der Bürgerbeauftragten nach einer Überprüfung der im Jahr 2005 im KiTa-Gesetz verankerten 85 Prozent-Regelung bei den KiTa-Gebühren schloss Franzen sich an. Diese solle auf der Grundlage der tatsächlichen aktuellen Anwendung und Auswirkung in den Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen. Die Sozialpolitikerin wies darauf hin, dass eine solche Überprüfung von Beginn an im Gesetz vorgesehen war: „Allerdings hat die erste Überprüfung noch im Jahr 2005 zu keinen greifbaren Ergebnissen geführt“, erklärte Franzen abschließend.

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