Peter Lehnert zur Anhebung des Höchststrafmaßes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Innenpolitik

Nr. 162/09 vom 05. Mai 2009

Der innenpolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Peter Lehnert, hat die heutige erneute Verschiebung einer Beschlussfassung über eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Anhebung des Höchststrafmaßes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre durch die SPD-Landtagsfraktion mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Die CDU-Fraktion hatte diesen Antrag bereits in ihrer Sitzung in der vergangenen Woche beschlossen:

„Es ist bedauerlich, dass selbst die Krawalle vom 1. Mai mit ihren massiven Angriffen auf Polizeibeamte nicht dazu geführt haben, dass sich unser Koalitionspartner dieser Initiative anschließen konnte. Die tätlichen Angriffe gegen Vollzugsbeamte verlangen ein klares Signal des Rechtsstaates.“

Lehnert betonte, dass das Land für die Erhaltung der Gesundheit der Einsatzkräfte eine besondere Verantwortung habe. Diese gelte es wahrzunehmen: „Die Ereignisse am 01. Mai in Berlin und Hamburg und davor in Lübeck verlangen aktives politisches Handeln zum besseren Schutz der Einsatzkräfte“, so Lehnert abschließend.

Pressesprecher
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