Dr. Johann Wadephul und Frauke Tengler zum Bundesverfassungsgerichtsurteil über Rauchverbote in Eckkneipen: Ein Sieg der Vernunft!

Drogenpolitik

Nr. 284/08 vom 30. Juli 2008

Als deutlichen Sieg der Vernunft haben der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Johann Wadephul, und die drogenpolitische Sprecherin, Frauke Tengler, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz bezeichnet: „Das höchste deutsche Gericht hat heute die Argumentation der CDU-Landtagsfraktion bestätigt“, erklärte Fraktionschef Johann Wadephul (30. Juli) in Kiel. Er erwarte, dass das schleswig-holsteinische Gesetz jetzt zügig an die Leitplanken des Verfassungsgerichtsurteils angepasst wird.

Die drogenpolitische Sprecherin Frauke Tengler erklärte, das Urteil habe eine gute Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Gesundheitsschutz getroffen. Sie zeigte sich überzeugt, dass das Ziel des Nichtraucherschutzes dadurch eher gestärkt werde: „Die Besitzer von Einraumkneipen sollen entscheiden können, ob sie ihr Lokal als Raucher- oder Nichtraucherkneipe führen. Und die Gäste entscheiden sich dann ganz bewusst für oder gegen die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens. Bewusste Entscheidungen bewirken mehr als staatliche Gängelungen“, erklärte Tengler.

Die beiden CDU-Politiker warnten allerdings davor, dieses Urteil als Handlungsanweisung für ein generelles Rauchverbot zu missbrauchen.

Die vernünftige Lösung liege nach diesem Urteil auf der Hand: „Wir wollen den Gastwirten in Mehrraumgaststätten freistellen, einen Raucherraum einzurichten. Wir wollen den Gastwirten in Eckkneipen die Entscheidung überlassen, ihre Kneipe als Nichtraucher- oder Raucherkneipe einzurichten. Und wir wollen den Gast entscheiden lassen, wo er hingehen möchte. Wir sind überzeugt: Die Menschen werden sich richtig entscheiden, der Staat muss das nicht für sie tun“, so Tengler abschließend.

Pressesprecher
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