Tobias Koch zu Forderungsverkäufen der Sparkassen: Sparkassen sind keine Verlustgemeinschaften!

Finanzpolitik

Nr. 161/07 vom 26. April 2007

Zur Diskussion um Forderungsverkäufe durch Sparkassen erklärt der bankenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:

„Auch wenn Sparkassen als Körperschaften öffentlichen Rechts einen gesetzlich formulierten Auftrag wahrnehmen, leben sie nicht in eigens für sie geschaffenen Biotopen. Selbstverständlich müssen sie Forderungen eintreiben.“

Sparkassen müssten sich heute mehr denn je dem Wettbewerb mit Privatbanken stellen, so Koch weiter. Auch deshalb seien sie es ihren Kunden schuldig, ausstehende Forderungen einzutreiben. „Wer als Kunde sein Geld zur Sparkasse bringt, tut dies nicht, um ausstehende Kredite anderer Sparkassenkunden zu tilgen, sondern um Zinsen zu bekommen. Sonst würden Sparkassen Verlustgemeinschaften heißen“, so Koch. Deshalb müsse es auch Sparkassen selbstverständlich möglich sein, Forderungen zu verkaufen. „Ansonsten können sie ihrer unverzichtbaren öffentlichen Aufgabe irgendwann nicht mehr nachkommen.“, so Koch abschließend.

Pressesprecher
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