Thomas Stritzl zum Jahresbericht des Generalstaatsanwaltes des Landes Schleswig-Holstein sowie zur Einsetzung eines Anti-Korruptionsbeauftragten

Justizpolitik

Nr. 149/07 vom 19. April 2007

In erster Linie gilt mein Dank den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die trotz zunehmender Arbeitsverdichtung mit hohem Engagement arbeiten. Welch großes Arbeitspensum die Ermittlungsbehörden bearbeiten müssen zeigt der kontinuierliche Anstieg der Verfahren in Schleswig-Holstein, die von rund 286.000 Ermittlungsverfahren im Jahre 1998 auf rund 305.000 Ermittlungsverfahren im Jahr 2006 angewachsen sind. Hervorzuheben ist dabei, dass sich auch der durchschnittliche Schwierigkeitsgrad der Verfahren im Laufe der Jahre aufgrund der besseren technischen Ausstattung der Kriminellen sowie einer zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität kontinuierlich erhöht hat. Im Vergleich der einzelnen Delikte sind insbesondere die Wirtschaftsdelikte hervorzuheben, die von 1998 mit rund 2.200 bis zum Jahr 2006 mit rund 4.600 Delikten um mehr als 100 % angestiegen sind.

Die Generalstaatsanwaltschaft lobt in ihrem Bericht die verbesserte Zusammenarbeit mit der Polizei, den Steuerbehörden sowie weiteren Institutionen, beklagt aber insbesondere in diesem Bereich einen Engpass bei der Strafverfolgung. Nicht allein vor diesem Hintergrund begrüße ich die Einsetzung eines Anti-Korruptionsbeauftragten.

Der krasse Anstieg der Wirtschaftskriminalität ist ein deutliches Warnsignal. Daher ist es ein gutes Zeichen, wenn nunmehr mit dem Korruptionsbeauftragten möglichen Einwirkungen auf die öffentliche Verwaltung frühzeitig entgegengewirkt wird.

Pressesprecher
Dirk Hundertmark

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